NIS-2 in der Abfallwirtschaft
Die Abfallbewirtschaftung zählt zu den weiteren kritischen Sektoren: Tourenplanung, Anlagensteuerung und Waagen-IT sind digital — und ein Ausfall trifft die Daseinsvorsorge unmittelbar.
Typische Einrichtungen
- Entsorgungsunternehmen (Sammlung & Transport)
- Betreiber von Verwertungs- und Recyclinganlagen
- Müllverbrennungs- und Behandlungsanlagen
- Kommunale Entsorgungsbetriebe
Was NIS-2 hier bedeutet
Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Abfallbewirtschaftung ist, gelten ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz als wichtige Einrichtung — inklusive BSI-Registrierung, Risikomanagement und Meldepflichten.
Bei kommunaler Trägerschaft entscheidet die Organisationsform mit; zudem können einzelne Anlagen als kritische Anlagen (KRITIS) gesondert erfasst sein. Eine Einzelfallprüfung schafft hier Klarheit.
Zwei Kategorien, ein einfaches Prinzip
Maßgeblich sind Sektor und Unternehmensgröße. Sonderfälle — etwa Betreiber kritischer Anlagen — fallen unabhängig von der Größe darunter.
- ab 250 Mitarbeitende
- oder über 50 Mio. € Umsatz
- in Sektoren hoher Kritikalität
Strengste Pflichten, aktive Aufsicht durch das BSI.
- ab 50 Mitarbeitende
- oder über 10 Mio. € Umsatz
- in allen erfassten Sektoren
Verbindliche Melde- und Sicherheitspflichten.
Häufige Fragen
Häufig ja — maßgeblich sind Tätigkeit und Größe, nicht die Trägerschaft. Kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände sollten ihre Einstufung prüfen, insbesondere wenn Anlagen als KRITIS gelten.
Nein. Erfasst ist die Abfallbewirtschaftung insgesamt — auch Sammlung und Transport. Entscheidend ist, ob sie Haupttätigkeit ist und die Größenschwellen erreicht werden.
