Weiterer kritischer Sektor

NIS-2 in der Abfallwirtschaft

Die Abfallbewirtschaftung zählt zu den weiteren kritischen Sektoren: Tourenplanung, Anlagensteuerung und Waagen-IT sind digital — und ein Ausfall trifft die Daseinsvorsorge unmittelbar.

Typische Einrichtungen

  • Entsorgungsunternehmen (Sammlung & Transport)
  • Betreiber von Verwertungs- und Recyclinganlagen
  • Müllverbrennungs- und Behandlungsanlagen
  • Kommunale Entsorgungsbetriebe

Was NIS-2 hier bedeutet

Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Abfallbewirtschaftung ist, gelten ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz als wichtige Einrichtung — inklusive BSI-Registrierung, Risikomanagement und Meldepflichten.

Bei kommunaler Trägerschaft entscheidet die Organisationsform mit; zudem können einzelne Anlagen als kritische Anlagen (KRITIS) gesondert erfasst sein. Eine Einzelfallprüfung schafft hier Klarheit.

Die Schwellenwerte

Zwei Kategorien, ein einfaches Prinzip

Maßgeblich sind Sektor und Unternehmensgröße. Sonderfälle — etwa Betreiber kritischer Anlagen — fallen unabhängig von der Größe darunter.

Wesentliche Einrichtung
  • ab 250 Mitarbeitende
  • oder über 50 Mio. € Umsatz
  • in Sektoren hoher Kritikalität

Strengste Pflichten, aktive Aufsicht durch das BSI.

Wichtige Einrichtung
  • ab 50 Mitarbeitende
  • oder über 10 Mio. € Umsatz
  • in allen erfassten Sektoren

Verbindliche Melde- und Sicherheitspflichten.

Häufige Fragen

Häufig ja — maßgeblich sind Tätigkeit und Größe, nicht die Trägerschaft. Kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände sollten ihre Einstufung prüfen, insbesondere wenn Anlagen als KRITIS gelten.

Nein. Erfasst ist die Abfallbewirtschaftung insgesamt — auch Sammlung und Transport. Entscheidend ist, ob sie Haupttätigkeit ist und die Größenschwellen erreicht werden.