Weiterer kritischer Sektor

NIS-2 in der Lebensmittelbranche

Die Lebensmittelversorgung zählt zu den weiteren kritischen Sektoren — erfasst sind Produktion, Verarbeitung und der Vertrieb auf Großhandelsstufe. Der klassische Einzelhandel und die Gastronomie sind nicht gemeint.

Typische Einrichtungen

  • Lebensmittel- und Getränkehersteller
  • Verarbeitende Betriebe (z. B. Molkereien, Mühlen, Fleischverarbeitung)
  • Lebensmittel-Großhandel und Zentrallager
  • Hersteller von Vorprodukten und Zutaten

Was NIS-2 hier bedeutet

Unternehmen der Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und des Großhandels gelten ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz als wichtige Einrichtung — mit Registrierungs-, Sicherheits- und Meldepflichten.

Die Branche arbeitet mit knappen Margen und eng getakteten Lieferketten: Produktionsstillstand durch Ransomware trifft sofort die Regale. Rückverfolgbarkeits- und ERP-Systeme gehören deshalb in den Kern des Risikomanagements.

Die Schwellenwerte

Zwei Kategorien, ein einfaches Prinzip

Maßgeblich sind Sektor und Unternehmensgröße. Sonderfälle — etwa Betreiber kritischer Anlagen — fallen unabhängig von der Größe darunter.

Wesentliche Einrichtung
  • ab 250 Mitarbeitende
  • oder über 50 Mio. € Umsatz
  • in Sektoren hoher Kritikalität

Strengste Pflichten, aktive Aufsicht durch das BSI.

Wichtige Einrichtung
  • ab 50 Mitarbeitende
  • oder über 10 Mio. € Umsatz
  • in allen erfassten Sektoren

Verbindliche Melde- und Sicherheitspflichten.

Häufige Fragen

Nein — erfasst sind Produktion, Verarbeitung und Vertrieb im Sinne des Großhandels. Supermärkte und Gastronomie fallen als solche nicht unter den Sektor.

Ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz: ja, in der Regel als wichtige Einrichtung. Unser Check gibt in zwei Minuten eine erste Einordnung.