NIS-2 in der Lebensmittelbranche
Die Lebensmittelversorgung zählt zu den weiteren kritischen Sektoren — erfasst sind Produktion, Verarbeitung und der Vertrieb auf Großhandelsstufe. Der klassische Einzelhandel und die Gastronomie sind nicht gemeint.
Typische Einrichtungen
- Lebensmittel- und Getränkehersteller
- Verarbeitende Betriebe (z. B. Molkereien, Mühlen, Fleischverarbeitung)
- Lebensmittel-Großhandel und Zentrallager
- Hersteller von Vorprodukten und Zutaten
Was NIS-2 hier bedeutet
Unternehmen der Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und des Großhandels gelten ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz als wichtige Einrichtung — mit Registrierungs-, Sicherheits- und Meldepflichten.
Die Branche arbeitet mit knappen Margen und eng getakteten Lieferketten: Produktionsstillstand durch Ransomware trifft sofort die Regale. Rückverfolgbarkeits- und ERP-Systeme gehören deshalb in den Kern des Risikomanagements.
Zwei Kategorien, ein einfaches Prinzip
Maßgeblich sind Sektor und Unternehmensgröße. Sonderfälle — etwa Betreiber kritischer Anlagen — fallen unabhängig von der Größe darunter.
- ab 250 Mitarbeitende
- oder über 50 Mio. € Umsatz
- in Sektoren hoher Kritikalität
Strengste Pflichten, aktive Aufsicht durch das BSI.
- ab 50 Mitarbeitende
- oder über 10 Mio. € Umsatz
- in allen erfassten Sektoren
Verbindliche Melde- und Sicherheitspflichten.
Häufige Fragen
Nein — erfasst sind Produktion, Verarbeitung und Vertrieb im Sinne des Großhandels. Supermärkte und Gastronomie fallen als solche nicht unter den Sektor.
Ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz: ja, in der Regel als wichtige Einrichtung. Unser Check gibt in zwei Minuten eine erste Einordnung.
