Weiterer kritischer Sektor

NIS-2 für Post- und Kurierdienste

Post- und Kurierdienste gehören zu den weiteren kritischen Sektoren. Sortierzentren, Sendungsverfolgung und Zustelllogistik hängen heute vollständig an IT-Systemen — fällt sie aus, steht die Versorgung mit Sendungen still.

Typische Einrichtungen

  • Briefdienstleister und Postunternehmen
  • Paket- und Expressdienste (KEP)
  • Kurierdienste mit eigener Logistik-IT
  • Betreiber von Sortier- und Verteilzentren

Was NIS-2 hier bedeutet

Als Sektor der zweiten Gruppe gilt: Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz werden als wichtige Einrichtung eingestuft — mit verbindlichen Sicherheits-, Registrierungs- und Meldepflichten. Die strengere Kategorie der wesentlichen Einrichtung ist hier die Ausnahme und betrifft vor allem Sonderfälle.

Praktisch relevant: KEP-Dienstleister stecken zusätzlich in den Lieferketten ihrer Großkunden. Auch unterhalb der Schwellen kommen Sicherheitsanforderungen deshalb häufig vertraglich an.

Die Schwellenwerte

Zwei Kategorien, ein einfaches Prinzip

Maßgeblich sind Sektor und Unternehmensgröße. Sonderfälle — etwa Betreiber kritischer Anlagen — fallen unabhängig von der Größe darunter.

Wesentliche Einrichtung
  • ab 250 Mitarbeitende
  • oder über 50 Mio. € Umsatz
  • in Sektoren hoher Kritikalität

Strengste Pflichten, aktive Aufsicht durch das BSI.

Wichtige Einrichtung
  • ab 50 Mitarbeitende
  • oder über 10 Mio. € Umsatz
  • in allen erfassten Sektoren

Verbindliche Melde- und Sicherheitspflichten.

Häufige Fragen

Unterhalb von 50 Mitarbeitenden und bis 10 Mio. € Umsatz in der Regel nicht direkt. Über Verträge mit betroffenen Großkunden können Sicherheitsanforderungen aber trotzdem auf Sie zukommen.

Erreicht ein Post- oder Kurierdienst die Größenschwellen, gilt er in der Regel als wichtige Einrichtung — mit Registrierungspflicht beim BSI, Risikomanagement nach Art. 21 und den gestaffelten Meldepflichten.