NIS-2-Betroffenheit prüfen. In 2 Minuten.
Prüfen Sie, ob NIS-2 für Ihr Unternehmen relevant ist. Vier kurze Fragen zu Sektor und Größe geben Ihnen eine erste Einordnung und zeigen, was als Nächstes ansteht.
So kann Ihre erste Einordnung aussehen.
Für wen ist NIS-2 relevant?
Entscheidend sind Ihre Tätigkeit und die Größe Ihres Unternehmens. Diese Bereiche gehören zu den erfassten Sektoren.
Energie
Strom, Gas, Öl, Wärme, Wasserstoff
Gesundheit
Kliniken, Labore, Hersteller, Pharma
Wasser
Trinkwasser & Abwasser
Transport
Luft, Schiene, Wasser, Straße
Digitale Dienste
Rechenzentren, Cloud, Plattformen
Verarbeitung
Maschinen, Elektronik, Chemie, Lebensmittel
Die Größe ist ein erster Anhaltspunkt
Maßgeblich sind Sektor und Unternehmensgröße. Sonderfälle — etwa Betreiber kritischer Anlagen — fallen unabhängig von der Größe darunter.
Grundlage: § 28 BSIG ↗- ab 250 Mitarbeitenden
- oder: Umsatz über 50 Mio. € und Bilanzsumme über 43 Mio. €
- in Sektoren hoher Kritikalität
Zusätzliche Aufsichtsbefugnisse des BSI.
- ab 50 Mitarbeitenden
- oder: Umsatz und Bilanzsumme jeweils über 10 Mio. €
- in allen erfassten Sektoren
Verbindliche Melde- und Sicherheitspflichten.
So kommen Sie zu Ihrer Einordnung
Vier kurze Fragen
Sie geben Ihren Sektor, die Unternehmensgröße und mögliche Sonderfälle an.
Sofortige Einordnung
Sie sehen, ob Ihr Unternehmen voraussichtlich betroffen ist oder genauer geprüft werden sollte.
Klare nächste Schritte
Sie erhalten Hinweise zu den nächsten Schritten. Bei Bedarf können Sie eine persönliche Einschätzung anfordern.
Warum das Thema jetzt auf den Tisch gehört
Aus der EU-Richtlinie ist geltendes deutsches Recht geworden — ohne lange Übergangsfrist.
EU-Richtlinie in Kraft
Die NIS-2-Richtlinie (EU 2022/2555) tritt in Kraft — der Rahmen für alle Mitgliedstaaten steht.
EU-Umsetzungsfrist
Die Frist zur nationalen Umsetzung läuft ab — Deutschland arbeitet noch am Gesetz.
Deutsches Gesetz in Kraft
Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) gilt — ohne lange Übergangsfrist.
Pflichten gelten
Registrierung beim BSI, Risikomanagement und Meldewege sind jetzt verbindlich.
Ihre NIS-2-Betroffenheitsprüfung
Wählen Sie die passende Antwort. Der Check führt Sie durch vier Fragen und wertet Ihre Angaben im Browser aus.
Erste Orientierung. Die genaue Tätigkeit, Sonderregeln und Unternehmensverflechtungen können die Einordnung beeinflussen.
Der interaktive Betroffenheits-Check benötigt JavaScript. Die maßgeblichen Kriterien — Sektoren und Schwellenwerte — finden Sie oben unter „Für wen ist NIS-2 relevant?".
Ihr Ergebnis richtig einordnen
Eine erste Orientierung
Der Check berücksichtigt Sektor, Größe und besondere Tätigkeiten. Die genaue Zuordnung hängt vom Einzelfall ab.
Daten bleiben bei Ihnen
Der Check wird in Ihrem Browser ausgewertet. Erst wenn Sie eine Anfrage senden, übermitteln Sie uns Ihre Kontaktdaten und das Ergebnis.
Hinweise für Ihr Unternehmen
Zum Ergebnis gehören eine Begründung und nächste Schritte zu Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen und Registrierung.
NIS-2 verständlich erklärt
Lesen Sie nach, welche Anforderungen gelten und wie Sie diese im Unternehmen angehen.
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WeiterlesenWas Sie über NIS-2 wissen sollten
NIS-2 ist eine EU-Richtlinie zur Cybersicherheit. Sie verpflichtet Unternehmen in wichtigen Sektoren zu einem Mindestmaß an IT-Sicherheit, zu Meldepflichten bei Vorfällen und zu klarer Verantwortung in der Geschäftsleitung. In Deutschland gilt das Umsetzungsgesetz seit dem 6. Dezember 2025.
Die Pflicht gilt bereits: Das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist seit Dezember 2025 in Kraft. Betroffene Unternehmen müssen die Sicherheitsanforderungen erfüllen und sich registrieren — eine lange Übergangsfrist gibt es nicht mehr. Welche Pflichten im Einzelnen gelten, hängt von der Einrichtung ab.
Ja. Betroffene Einrichtungen müssen sich aktiv beim BSI registrieren — eine automatische Benachrichtigung erfolgt nicht. Die Verantwortung, die eigene Betroffenheit festzustellen, liegt beim Unternehmen selbst.
Die Geschäftsleitung muss die Risikomanagement-Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich regelmäßig schulen. Kommt sie dem nicht nach, kann sie persönlich in die Verantwortung genommen werden.
Der Check nutzt vereinfachte Sektor- und Größenkriterien für eine erste Orientierung. Sonderregeln, genaue Tätigkeiten und Unternehmensverflechtungen können das Ergebnis beeinflussen. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
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