NIS-2-Betroffenheitsprüfung

NIS-2-Betroffenheit prüfen. In 2 Minuten.

Prüfen Sie, ob NIS-2 für Ihr Unternehmen relevant ist. Vier kurze Fragen zu Sektor und Größe geben Ihnen eine erste Einordnung und zeigen, was als Nächstes ansteht.

Kostenlos & ohne Anmeldung Ergebnis direkt im Browser
29.500betroffene Unternehmen in Deutschland (Schätzung)
18erfasste Sektoren — von Energie bis Forschung
10 Mio. €oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes als Bußgeldrahmen
24 hfür die Erstmeldung erheblicher Sicherheitsvorfälle
Anwendungsbereich

Für wen ist NIS-2 relevant?

Entscheidend sind Ihre Tätigkeit und die Größe Ihres Unternehmens. Diese Bereiche gehören zu den erfassten Sektoren.

Energie

Strom, Gas, Öl, Wärme, Wasserstoff

Gesundheit

Kliniken, Labore, Hersteller, Pharma

Wasser

Trinkwasser & Abwasser

Transport

Luft, Schiene, Wasser, Straße

Digitale Dienste

Rechenzentren, Cloud, Plattformen

Verarbeitung

Maschinen, Elektronik, Chemie, Lebensmittel

Die Schwellenwerte

Die Größe ist ein erster Anhaltspunkt

Maßgeblich sind Sektor und Unternehmensgröße. Sonderfälle — etwa Betreiber kritischer Anlagen — fallen unabhängig von der Größe darunter.

Grundlage: § 28 BSIG ↗
Besonders wichtige Einrichtung
  • ab 250 Mitarbeitenden
  • oder: Umsatz über 50 Mio. € und Bilanzsumme über 43 Mio. €
  • in Sektoren hoher Kritikalität

Zusätzliche Aufsichtsbefugnisse des BSI.

Wichtige Einrichtung
  • ab 50 Mitarbeitenden
  • oder: Umsatz und Bilanzsumme jeweils über 10 Mio. €
  • in allen erfassten Sektoren

Verbindliche Melde- und Sicherheitspflichten.

So läuft der Check

So kommen Sie zu Ihrer Einordnung

01

Vier kurze Fragen

Sie geben Ihren Sektor, die Unternehmensgröße und mögliche Sonderfälle an.

02

Sofortige Einordnung

Sie sehen, ob Ihr Unternehmen voraussichtlich betroffen ist oder genauer geprüft werden sollte.

03

Klare nächste Schritte

Sie erhalten Hinweise zu den nächsten Schritten. Bei Bedarf können Sie eine persönliche Einschätzung anfordern.

Der Weg zur Pflicht

Warum das Thema jetzt auf den Tisch gehört

Aus der EU-Richtlinie ist geltendes deutsches Recht geworden — ohne lange Übergangsfrist.

Jan. 2023

EU-Richtlinie in Kraft

Die NIS-2-Richtlinie (EU 2022/2555) tritt in Kraft — der Rahmen für alle Mitgliedstaaten steht.

Okt. 2024

EU-Umsetzungsfrist

Die Frist zur nationalen Umsetzung läuft ab — Deutschland arbeitet noch am Gesetz.

Dez. 2025

Deutsches Gesetz in Kraft

Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) gilt — ohne lange Übergangsfrist.

Heute

Pflichten gelten

Registrierung beim BSI, Risikomanagement und Meldewege sind jetzt verbindlich.

Der Check

Ihre NIS-2-Betroffenheitsprüfung

Wählen Sie die passende Antwort. Der Check führt Sie durch vier Fragen und wertet Ihre Angaben im Browser aus.

Erste Orientierung. Die genaue Tätigkeit, Sonderregeln und Unternehmensverflechtungen können die Einordnung beeinflussen.

Der interaktive Betroffenheits-Check benötigt JavaScript. Die maßgeblichen Kriterien — Sektoren und Schwellenwerte — finden Sie oben unter „Für wen ist NIS-2 relevant?".

Was der Check leistet

Ihr Ergebnis richtig einordnen

Eine erste Orientierung

Der Check berücksichtigt Sektor, Größe und besondere Tätigkeiten. Die genaue Zuordnung hängt vom Einzelfall ab.

Daten bleiben bei Ihnen

Der Check wird in Ihrem Browser ausgewertet. Erst wenn Sie eine Anfrage senden, übermitteln Sie uns Ihre Kontaktdaten und das Ergebnis.

Hinweise für Ihr Unternehmen

Zum Ergebnis gehören eine Begründung und nächste Schritte zu Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen und Registrierung.

Häufige Fragen

Was Sie über NIS-2 wissen sollten

NIS-2 ist eine EU-Richtlinie zur Cybersicherheit. Sie verpflichtet Unternehmen in wichtigen Sektoren zu einem Mindestmaß an IT-Sicherheit, zu Meldepflichten bei Vorfällen und zu klarer Verantwortung in der Geschäftsleitung. In Deutschland gilt das Umsetzungsgesetz seit dem 6. Dezember 2025.

Die Pflicht gilt bereits: Das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist seit Dezember 2025 in Kraft. Betroffene Unternehmen müssen die Sicherheitsanforderungen erfüllen und sich registrieren — eine lange Übergangsfrist gibt es nicht mehr. Welche Pflichten im Einzelnen gelten, hängt von der Einrichtung ab.

Ja. Betroffene Einrichtungen müssen sich aktiv beim BSI registrieren — eine automatische Benachrichtigung erfolgt nicht. Die Verantwortung, die eigene Betroffenheit festzustellen, liegt beim Unternehmen selbst.

Die Geschäftsleitung muss die Risikomanagement-Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich regelmäßig schulen. Kommt sie dem nicht nach, kann sie persönlich in die Verantwortung genommen werden.

Der Check nutzt vereinfachte Sektor- und Größenkriterien für eine erste Orientierung. Sonderregeln, genaue Tätigkeiten und Unternehmensverflechtungen können das Ergebnis beeinflussen. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

Die Auswertung erfolgt in Ihrem Browser. Wenn Sie anschließend eine Anfrage senden, erhalten wir Ihre Kontaktdaten, Ihre Nachricht und das Check-Ergebnis. Die optionale Nutzungsanalyse ist davon getrennt und wird erst mit Ihrer Zustimmung aktiviert.

Prüfen Sie, wo Ihr Unternehmen steht.

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