NIS-2 für digitale Infrastruktur & IT-Dienste
Digitale Infrastruktur und IT-Dienste stehen im Kern von NIS-2 — und einige Anbieter sind unabhängig von ihrer Größe erfasst.
Typische Einrichtungen
- Rechenzentren & Colocation
- Cloud-Computing-Dienste
- Internet Service Provider & Netzbetreiber
- DNS-Diensteanbieter, TLD-Registries, Internet-Knoten (IXP)
- Qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter
- Managed Service Provider (MSP) & Managed Security Service Provider (MSSP)
Was NIS-2 hier bedeutet
Besonderheit: DNS-Diensteanbieter, TLD-Registries, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter sowie Anbieter öffentlicher TK-Netze und -Dienste fallen unabhängig von der Größe unter NIS-2. Für sie gelten die Pflichten auch als kleines Unternehmen.
IT-Dienstleister und MSPs sind oft doppelt relevant: selbst erfasst — und über die Lieferkette ihrer Kunden zu Sicherheitsnachweisen gefordert.
Die Größe ist ein erster Anhaltspunkt
Maßgeblich sind Sektor und Unternehmensgröße. Sonderfälle — etwa Betreiber kritischer Anlagen — fallen unabhängig von der Größe darunter.
Grundlage: § 28 BSIG ↗- ab 250 Mitarbeitenden
- oder: Umsatz über 50 Mio. € und Bilanzsumme über 43 Mio. €
- in Sektoren hoher Kritikalität
Zusätzliche Aufsichtsbefugnisse des BSI.
- ab 50 Mitarbeitenden
- oder: Umsatz und Bilanzsumme jeweils über 10 Mio. €
- in allen erfassten Sektoren
Verbindliche Melde- und Sicherheitspflichten.
Häufige Fragen
Häufig ja — sowohl direkt (als Anbieter von IT-/Managed-Services) als auch indirekt über die Lieferkettenanforderungen ihrer betroffenen Kunden. Größe und konkrete Dienste entscheiden über die Einstufung.
Rechenzentrumsdienste zählen zur digitalen Infrastruktur. Bei Erreichen der Größenschwellen fallen Betreiber unter NIS-2; einzelne Dienste (z. B. DNS) sind sogar größenunabhängig erfasst.
