NIS-2 im Gesundheitswesen
Das Gesundheitswesen gehört zu den Sektoren hoher Kritikalität. NIS-2 erfasst Einrichtungen der Gesundheitsversorgung ebenso wie Labore und Hersteller.
Typische Einrichtungen
- Krankenhäuser und Kliniken
- Medizinische Labore und Diagnostik
- Hersteller von Arzneimitteln (Pharma)
- Hersteller von Medizinprodukten
- Arzneimittel-Großhandel
- Größere medizinische Versorgungszentren (MVZ)
Was NIS-2 hier bedeutet
Größere Einrichtungen erreichen häufig die Schwellen (ab 250 Mitarbeitende / 50 Mio. € → wesentlich, ab 50 / 10 Mio. € → wichtig). Viele Krankenhäuser sind zudem als Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) erfasst — dann größenunabhängig.
Für Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten kann die Erfassung auch über die Sektorzuordnung „Herstellung" relevant werden. Eine Einzelfallprüfung schafft Klarheit.
Die Größe ist ein erster Anhaltspunkt
Maßgeblich sind Sektor und Unternehmensgröße. Sonderfälle — etwa Betreiber kritischer Anlagen — fallen unabhängig von der Größe darunter.
Grundlage: § 28 BSIG ↗- ab 250 Mitarbeitenden
- oder: Umsatz über 50 Mio. € und Bilanzsumme über 43 Mio. €
- in Sektoren hoher Kritikalität
Zusätzliche Aufsichtsbefugnisse des BSI.
- ab 50 Mitarbeitenden
- oder: Umsatz und Bilanzsumme jeweils über 10 Mio. €
- in allen erfassten Sektoren
Verbindliche Melde- und Sicherheitspflichten.
Häufige Fragen
Größere Krankenhäuser in der Regel ja — über die Größenschwellen und häufig zusätzlich als KRITIS-Betreiber (dann unabhängig von der Größe). Kleinere Einrichtungen sollten die Schwellen prüfen.
Einzelne Arztpraxen liegen meist unter den Größenschwellen und sind in der Regel nicht erfasst. Anders kann es bei großen MVZ- oder Klinikstrukturen aussehen.
