NIS-2 im Gesundheitswesen
Sektor hoher Kritikalität

NIS-2 im Gesundheitswesen

Das Gesundheitswesen gehört zu den Sektoren hoher Kritikalität. NIS-2 erfasst Einrichtungen der Gesundheitsversorgung ebenso wie Labore und Hersteller.

Typische Einrichtungen

  • Krankenhäuser und Kliniken
  • Medizinische Labore und Diagnostik
  • Hersteller von Arzneimitteln (Pharma)
  • Hersteller von Medizinprodukten
  • Arzneimittel-Großhandel
  • Größere medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Was NIS-2 hier bedeutet

Größere Einrichtungen erreichen häufig die Schwellen (ab 250 Mitarbeitende / 50 Mio. € → wesentlich, ab 50 / 10 Mio. € → wichtig). Viele Krankenhäuser sind zudem als Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) erfasst — dann größenunabhängig.

Für Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten kann die Erfassung auch über die Sektorzuordnung „Herstellung" relevant werden. Eine Einzelfallprüfung schafft Klarheit.

Die Schwellenwerte

Die Größe ist ein erster Anhaltspunkt

Maßgeblich sind Sektor und Unternehmensgröße. Sonderfälle — etwa Betreiber kritischer Anlagen — fallen unabhängig von der Größe darunter.

Grundlage: § 28 BSIG ↗
Besonders wichtige Einrichtung
  • ab 250 Mitarbeitenden
  • oder: Umsatz über 50 Mio. € und Bilanzsumme über 43 Mio. €
  • in Sektoren hoher Kritikalität

Zusätzliche Aufsichtsbefugnisse des BSI.

Wichtige Einrichtung
  • ab 50 Mitarbeitenden
  • oder: Umsatz und Bilanzsumme jeweils über 10 Mio. €
  • in allen erfassten Sektoren

Verbindliche Melde- und Sicherheitspflichten.

Häufige Fragen

Größere Krankenhäuser in der Regel ja — über die Größenschwellen und häufig zusätzlich als KRITIS-Betreiber (dann unabhängig von der Größe). Kleinere Einrichtungen sollten die Schwellen prüfen.

Einzelne Arztpraxen liegen meist unter den Größenschwellen und sind in der Regel nicht erfasst. Anders kann es bei großen MVZ- oder Klinikstrukturen aussehen.