NIS-2 in der Energiewirtschaft
Sektor hoher Kritikalität

NIS-2 in der Energiewirtschaft

Die Energiewirtschaft zählt zu den Sektoren hoher Kritikalität und steht im Zentrum von NIS-2. Wer Strom, Gas, Öl, Wärme oder Wasserstoff erzeugt, transportiert, speichert oder handelt, gehört zu den am strengsten regulierten Bereichen.

Typische Einrichtungen

  • Strom- und Gasnetzbetreiber (Übertragung & Verteilung)
  • Erzeuger, Kraftwerke und Speicherbetreiber
  • Stadtwerke und regionale Versorger
  • Energiehändler und -lieferanten
  • Betreiber von Ladepunkten und Wasserstoff-Infrastruktur
  • Mineralöl- und Wärmeversorgung

Was NIS-2 hier bedeutet

In einem Sektor hoher Kritikalität gelten Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz als wesentliche Einrichtung — mit den umfangreichsten Pflichten und aktiver Aufsicht durch das BSI. Ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz greift die Einstufung als wichtige Einrichtung.

Viele Energieunternehmen sind zusätzlich als Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) erfasst — dann gelten die Pflichten unabhängig von der Größe. Wer hier tätig ist, sollte die eigene Betroffenheit verbindlich feststellen lassen.

Die Schwellenwerte

Die Größe ist ein erster Anhaltspunkt

Maßgeblich sind Sektor und Unternehmensgröße. Sonderfälle — etwa Betreiber kritischer Anlagen — fallen unabhängig von der Größe darunter.

Grundlage: § 28 BSIG ↗
Besonders wichtige Einrichtung
  • ab 250 Mitarbeitenden
  • oder: Umsatz über 50 Mio. € und Bilanzsumme über 43 Mio. €
  • in Sektoren hoher Kritikalität

Zusätzliche Aufsichtsbefugnisse des BSI.

Wichtige Einrichtung
  • ab 50 Mitarbeitenden
  • oder: Umsatz und Bilanzsumme jeweils über 10 Mio. €
  • in allen erfassten Sektoren

Verbindliche Melde- und Sicherheitspflichten.

Häufige Fragen

In der Regel ja. Stadtwerke betreiben typischerweise Energie- und oft Wasserversorgung in Sektoren hoher Kritikalität. Erreichen sie die Größenschwellen oder gelten als Betreiber kritischer Anlagen, fallen sie unter NIS-2 — häufig als wesentliche Einrichtung.

Unterhalb der Schwellen (unter 50 Mitarbeitende und bis 10 Mio. € Umsatz) sind kleine Unternehmen meist ausgenommen. Ausnahme: Betreiber kritischer Anlagen sind unabhängig von der Größe erfasst. Der kostenlose Check gibt eine erste Einordnung.