Weiterer kritischer Sektor

NIS-2 in der chemischen Industrie

Die Chemiebranche — Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen — gehört zu den weiteren kritischen Sektoren. Prozessleittechnik (OT) und Unternehmens-IT sind hier eng verzahnt; ein Cyberangriff kann Anlagen und Lieferketten gleichzeitig treffen.

Typische Einrichtungen

  • Hersteller chemischer Grund- und Spezialstoffe
  • Produzenten von Industriegasen, Farben, Klebstoffen
  • Chemiehandel und Distributoren
  • Betreiber von Produktions- und Lageranlagen

Was NIS-2 hier bedeutet

Chemieunternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz gelten als wichtige Einrichtung. Die Maßnahmen nach Art. 21 umfassen ausdrücklich auch die Sicherheit der Lieferkette und der industriellen Steuerungstechnik.

Viele Betriebe kennen bereits Störfall- und Anlagenrecht — NIS-2 ergänzt die physische Sicherheit um verbindliche Cybersicherheits- und Meldepflichten. Bestehende Sicherheitsorganisationen lassen sich oft erweitern statt neu aufbauen.

Die Schwellenwerte

Zwei Kategorien, ein einfaches Prinzip

Maßgeblich sind Sektor und Unternehmensgröße. Sonderfälle — etwa Betreiber kritischer Anlagen — fallen unabhängig von der Größe darunter.

Wesentliche Einrichtung
  • ab 250 Mitarbeitende
  • oder über 50 Mio. € Umsatz
  • in Sektoren hoher Kritikalität

Strengste Pflichten, aktive Aufsicht durch das BSI.

Wichtige Einrichtung
  • ab 50 Mitarbeitende
  • oder über 10 Mio. € Umsatz
  • in allen erfassten Sektoren

Verbindliche Melde- und Sicherheitspflichten.

Häufige Fragen

Ja — der Sektor umfasst neben Produktion und Herstellung ausdrücklich auch den Handel mit chemischen Stoffen. Maßgeblich bleiben die Größenschwellen.

Beide gelten nebeneinander: Das Störfallrecht adressiert physische Anlagensicherheit, NIS-2 die Cybersicherheit von IT und OT. Sicherheitsorganisation und Meldewege lassen sich sinnvoll verzahnen.